Was ist Parodontitis?

Die Parodontitis, oft medizinisch nicht korrekt auch Parodontose genannt, ist eine entzündliche Erkrankung des Zahnhalteapparates. Im Gegensatz dazu ist die Parodontose nicht entzündlich. Eine Parodontitis kann unabhängig vom Alter, an nur einem oder an mehreren Zähnen gleichzeitig, unterschiedlich schnell und in verschiedenen Schweregraden auftreten.
Ursache für eine Parodontitis sind Bakterien, die sich zwischen Zahn und Zahnfleisch ansammeln. Werden diese bakteriellen Beläge (Plaque) nicht durch gründliche Reinigung mit Zahnbürste und Zahnseide entfernt, bilden sie einen harten, höckerigen Belag (Zahnstein).

Was ist Gingivitis?

Eine Gingivitis beginnt meist - durch bakterielle Verunreinigung/Plaque verursacht - in den Zahnzwischenräumen. Sie ist eine der häufigsten Erkrankungen des Körpers und oft ein Vorläufer der Parodontitis. Unter einer Gingivitis versteht man eine entzündliche Veränderung des Zahnfleischs. Das unmittelbar an den Zahn grenzende Gewebe im Zahnhalsbereich (Papille) ist gerötet oder geschwollen und blutet bei Kontakt mit der Interdentalbürste oder einer zahnärztlichen Sonde.
Durch das Bluten beim Zähneputzen ist man versucht, diesen Bereich zu schonen und nicht gründlich zu reinigen. Aber genau das Gegenteil ist richtig: an den entzündeten Stellen muss der Zahnbelag besonders gründlich entfernt werden. Eine Gingivitis ist heilbar und kann durch Verbesserung der häuslichen Zahnpflege verbessert werden.

Parodontis (oft auf Parodontose) genannt und Gingivitis

Hauptursache der Gingivitis und Parodontitis ist mangelnde Mundhygiene. Oft wird sie auch hervorgerufen durch Stress, Diabetes, Osteoporose und besonders häufig durch Rauchen. Die meisten Parodontalerkrankungen können mit einer professionellen Prophylaxe verhindert und durch eine motivierte Zusammenarbeit zwischen Patient, Prophylaxeteam und Zahnarzt erfolgreich behandelt werden. Am besten ist, durch regelmäßige Mundhygiene eine Gingivitis bzw. Parodontitis erst gar nicht entstehen zu lassen.

 

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Parodontologie Parodontitis Gingivitis
Parodontologie - Kostenübernahme GKV

Kostenübernahme GKV

Der Umfang der von den Krankenkassen zu übernehmenden Leistungen für gesetzlich Versicherte sind durch den Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch V geregelt.

Bei gesetzlich versicherten Patienten werden die Kosten für die „klassische“ Parodontalbehandlung (Kürettage) von der Krankenkasse übernommen. Voraussetzung hierfür ist, dass vor Beginn der Behandlung ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt und entsprechend genehmigt wurde.

Die Erstellung des Parodontalen Screening Index (PSI) ist eine Kassenleistung, die auch zur Früherkennung – ohne das Vorliegen einer parodontalen Erkrankung – einmal in zwei Jahren von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird.

Es gibt jedoch begleitende Maßnahmen bei der Parodontalbehandlung, die keine Kassenleistungen sind. Hierzu gehören unter anderem die Professionelle Zahnreinigung (PZR), Speicheltests, mikrobiologische Untersuchungen (zur Bestimmung der Erkrankung auslösenden Bakterien) oder regenerative Maßnahmen.

Für Leistungen, die nicht durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, muss zwischen Zahnarzt und Patient vor der Behandlung eine schriftliche Vereinbarung über die zu erbringenden Leistungen getroffen werden. Basis für den „Heil- und Kostenplan“ ist die amtliche Gebührenordnung für Zahnärzte.
Parodontologie